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Das persoenliche Bufget

Das Persönliche Budget ist:

eine Möglichkeit für Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf eine Sachleistung haben, anstatt  dieser eine Geldleistung zu bekommen. Mit diesem Geld können Sie die von Ihnen benötigte  Hilfe individuell und selbständig bezahlen. 

Sie bestimmen mit Hilfe des Persönlichen Budgets:

  • welche Hilfen Sie bekommen
  • wann und wie oft Sie Hilfe bekommen
  • von wem Sie die Hilfe bekommen
§ 17 Sozialgesetzbuch (SGB) IX 
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Was ist noch wichtig?

Die Entscheidung, ob er das Persönliche Budget beantragen möchte oder nicht, liegt alleine beim Menschen mit Behinderung.

Ein Antrag zum Persönlichen Budget wird nur bei einem der Leistungsträger gestellt, z.B. beim Sozialamt.

Es ist möglich, einen Antrag zurück zu nehmen (wenn zu wenig Geld bewilligt wurde).

Wenn eine Sachleistung in einen Geldbetrag umgewandelt werden soll und dies abgelehnt wird, bleibt die Sachleistung auf jeden Fall erhalten.

Es ist möglich das Persönliche Budget zu kündigen.

Auswirkungen, z.B. auf die Grundsicherung oder das Pflegegeld hat das Persönliche Budget nicht.

Spätestens nach 2 Jahren wird die Hilfeleistung überprüft. Es wird geschaut, ob das beantragte Persönliche Budget richtig eingesetzt wurde.

Wer bekommt das Persönliche Budget?

Alle Menschen mit Behinderungen, auch Menschen mit einer geistigen Behinderung, die Unterstützung und Hilfe benötigen, zum Beispiel im Bereich Wohnen oder Freizeit, können das Persönliche Budget beantragen.

Bisher war dies nur in Form von Sachleitungen möglich, ab 2008 ist dies auch in Form von Geldleistungen möglich. Kinder und Jugendliche sind davon nicht ausgeschlossen. Bei der Beantragung kann man sich Hilfe holen.

Welche Leistungen kann man über das Persönliche Budget erhalten?

In Deutschland gibt  es viele Hilfen für Menschen mit Behinderung. Diese Hilfen nennt man Eingliederungshilfe.
Folgende Hilfen gehören dazu und können in Zukunft auch mit dem Persönlichen Budget bezahlt werden:

  • Frühförderung
  • Betreuungskosten und Integrationsbegleitung in Schulen
  • Hilfen bei der Pflege
  • Hilfen bei der Arbeit, zum Beispiel  Arbeits- Assistenz
  • Hilfen für das Wohnen
  • Unterstützung in Freizeit und Bildung

Diese Hilfen werden von verschiedenen Stellen bezahlt. Zum Beispiel vom Sozialamt oder von der Krankenkasse. Diese Stellen nennt man Leistungsträger. Bei dem Persönlichen Budget arbeiten alle Leistungsträger zusammen.

Wie beantragt man das Persönliche Budget?

  1. Der Mensch mit Behinderung geht zur Beantragung zu einem Leistungsträger.
     
  2. Der Mensch mit Behinderung sucht sich nun einen Dienst oder eine Einrichtung aus und sagt dort, welche Hilfe er haben will.
    Er kann sich auch verschiedene Hilfen bei unterschiedlichen Diensten oder Einrichtungen kaufen.
     
  3. Der Leistungsträger überprüft, wieviel Hilfe er braucht und bewilligt ihm ein Persönliches Budget. Das Budget wird dem Menschen mit Behinderung monatlich ausgezahlt.
Zwischen dem Menschen mit Behinderung und dem Leistungsträger werden Ziele abgesprochen, die mit dem Persönlichen Budget  erreicht werden sollen. Das nennt man Zielvereinbarung.

Muss das Persönliche Budget in Anspruch genommen werden?

Nein. Ein Mensch mit Behinderung kann selbst entscheiden, ob er das Persönliche Budget beantragen möchte. Wer mit seiner persönlichen Situation zufrieden ist, kann diese so belassen wie sie ist und muss nichts ändern.
 
Durch das Persönliche Budget entstehen keine neuen Leistungsansprüche. Es ändert sich nur die Art der Finanzierung.

Wer kann Rat und Unterstützung geben?

Für Fragen zum persönlichen Budget stehen Ihnen bei der Lebenshilfe e.V. Siegen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Fragen zum Bereich Freizeit, Offene Hilfen:

Lebenshilfe e.V. Siegen
Vera Kämpflein
Freizeittreff Regenbogen
Marienborner Str. 151
57074 Siegen

Tel/Fax: 0271 - 46289
E-Mail: offene-hilfen(at)lebenshilfe-siegen.de

  

Allgemeine Fragen:

Lebenshilfe e.V. Siegen
Alte-Burg-Str. 24
57250 Netphen - Eschenbach

Tel.: 02738 / 303319-300 
Fax: 02738 / 303319-400

E-Mail: kontakt(at)lebenshilfe-siegen.de    

 Diese Info ist auch als PDF-Dokument bei uns vorhanden.

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