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Fakten zur Eingliederungshilfe


 

Menschen mit geistiger Behinderung brauchen zur Unterstützung und zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Leistungen der Eingliederungshilfe: in der Schule, beim Wohnen, bei der Arbeit und in der Freizeit. Mit dem Bundesteilhabegesetz werden die Leistungen der Eingliederungshilfe neu geregelt.

Von den insgesamt 7,5 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung beziehen nur gut 11 % Leistungen der Eingliederungshilfe. Von diesen aktuell 860.500 Eingliederungshilfeberechtigten in Deutschland (Statistisches Bundesamt, 2014) haben über 500.000 Menschen eine geistige Behinderung. Damit sind die Menschen mit geistiger Behinderung die größte Gruppe der Leistungsempfänger der Eingliederungshilfe und somit am stärksten durch die Reform dieser Leistungen im Bundesteilhabegesetz betroffen.

Zurzeit ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen eine Leistung der Sozialhilfe. Über die Hälfte aller Sozialhilfeausgaben liegen im Bereich der Eingliederungshilfe. Im Jahr 2014 wurden hierfür 15 Milliarden Euro netto aufgewendet.

Grafik Nettoausgaben der Sozialhilfe © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2015

Die Leistungsberechtigten der Eingliederungshilfe sind im Durchschnitt 34 Jahre alt

 
 
Grafik Nettoausgaben der Sozialhilfe © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2015

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung, die länger als sechs Monate anhält und die den Menschen wesentlich in seiner Teilhabe einschränkt.

Die Leistungen werden erbracht, um die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und behinderten Menschen so die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen.

Zu den Leistungen gehören: stationäres und ambulant unterstütztes Wohnen, Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen), Schulbegleitung, Frühförderung und vieles mehr.

Menschen mit geistiger Behinderung sind insbesondere von den Änderungen des Bundesteilhabegesetzes betroffen, wenn es um Leistungen zum stationären Wohnen und zur Werkstatt für Menschen mit Behinderungen geht. Laut Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe der überörtlichen Träger der Sozialhilfeträger aus dem Jahr 2014 haben ¾ der Menschen in Werkstätten und 64 % der Menschen mit stationärer Wohnunterstützung eine geistige Behinderung.

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