Die Forderungen der Lebenshilfe zum Bundesteilhabegesetz und zum Pflegestärkungsgesetz III sind:
Teilhabe statt Ausgrenzung! Keine Diskriminierung von Menschen mit geistiger Behinderung!
Menschen mit geistiger Behinderung brauchen zu ihrer Unterstützung Eingliederungshilfe: in der Schule, beim Wohnen, bei der Arbeit und in der Freizeit. Die Bundesregierung will die Eingliederungshilfe ändern.
Dazu fordert die Lebenshilfe:
- der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe darf nicht so begrenzt werden, dass Menschen, die in weniger als 5 Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, ausgeschlossen sind. Eine solche Hürde ist zu hoch!
- Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf dürfen nicht von der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Das ist Diskriminierung! Sie brauchen zur Teilhabe beides: Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege.
- Die Kosten der Unterkunft in Wohnstätten dürfen nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die Menschen verlieren ihr Zuhause.
- Kein Gemeinschaftszwang! Menschen mit Behinderung dürfen nicht gezwungen werden, ihre Unterstützung mit anderen zu teilen – vor allem nicht beim Wohnen und in der Freizeit.
- Auch Menschen mit einer geistigen Behinderung dürfen nicht von den verbesserten Regelungen zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!
Ohne diese Änderungen drohen deutliche Verschlechterungen gerade für Menschen mit geistiger Behinderung.
Das kann die Lebenshilfe nicht akzeptieren!
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