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Das Bundes-Teilhabe-Gesetz und das 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz
Was ist das Bundes-Teilhabe-Gesetz?

Die Regierung will ein neues Gesetz machen.
Es heißt: Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Teilhabe heißt:
Alle Menschen können überall mitmachen.

Was ändert sich durch das Bundes-Teilhabe-Gesetz?
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz ändert viele alte Regeln und Gesetze.
Zum Beispiel die Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe heißt:
Menschen mit Behinderung bekommen
Unterstützung bei der Teilhabe.
Eingliederungs-Hilfe gibt es zum Beispiel:

  • bei der Arbeit
  • beim Wohnen
  • in der Freizeit

Bis jetzt gehört die Eingliederungs-Hilfe zur Sozial-Hilfe.

Das heißt:
Menschen mit Behinderung und ihre Familien
müssen die Leistungen selbst bezahlen.
Wenn Sie Geld verdienen oder Geld haben.
Sie dürfen nur 2 Tausend 6 Hundert Euro sparen.

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz will das ändern.
Neue Regeln gibt es auch bei:
       - der Pflege-Versicherung

Die wichtigsten Ziele vom Bundes-Teilhabe-Gesetz
haben wir hier noch einmal aufgeschrieben.
Was sind die Ziele vom Bundes-Teilhabe-Gesetz?

  • Die Regierung will die Eingliederungs-Hilfe besser machen.
  • Menschen mit Behinderung sollen überall dabei sein können.
  • Jeder muss die Hilfe bekommen, die er braucht.
    Das muss gut geplant werden.
    Die Regeln für die Planung müssen
    in ganz Deutschland gleich sein.
  • Menschen mit Behinderung sollen mehr selbst bestimmen können.
    Das heißt: Wunsch- und Wahl-Recht.
  • Die Kommunen sollen weniger Geld für die Eingliederungs-Hilfe bezahlen.
    Und zwar 5 Milliarden Euro weniger.
    Das Geld will der Bund übernehmen.
    Eine Kommune ist zum Beispiel eine Stadt oder eine Gemeinde.

 

Was sind die Ziele vom 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz?

Viele Menschen mit Behinderung müssen auch gepflegt werden.
Deshalb sind Änderungen bei Pflege-Gesetzen wichtig.
Für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.
Der kurze Name für das 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz ist: PSG 3

Das soll sich durch das PSG 3 ändern:

  • Die Kommunen sollen mehr bei der Pflege mit-bestimmen.
    Eine Kommune ist zum Beispiel eine Stadt oder eine Gemeinde.
  • Mehr Menschen bekommen das Recht auf Pflege.
    Es soll eine neue Art der Beurteilung geben:
    Zur Einstufung in die Pflege-Versicherung.
    Bei der Einstufung geht es darum:
    Wie viel kann der pflege-bedürftige Mensch selbstständig tun.
    Und wie viel Unterstützung braucht er.
    Mit dem neuen PSG 3 gilt das auch für die Sozial-Hilfe.
    Die Sozial-Hilfe bezahlt die Hilfe zur Pflege.
    Hilfe zur Pflege bekommen Menschen,
    die ihre Pflege nicht selbst bezahlen können.
  • Es soll klare Regeln geben.
    Wann Menschen mit Behinderung
    Hilfe zur Pflege bekommen.
    Und wann die Eingliederungs-Hilfe.
    Im Alltag gibt es dabei jetzt oft Probleme.
    Das soll besser werden.

Die Politiker reden seit Juni 2016 über das Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Und das 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz.
Jetzt können die Gesetze noch geändert werden.
Ab Januar 2017 sollen die Gesetze dann gelten.

Das fordert die Lebenshilfe
Die Lebenshilfe kämpft für Menschen mit geistiger Behinderung.
Die Lebenshilfe findet:
Die geplanten Gesetze haben Nachteile für Menschen mit geistiger Behinderung.
Das geht nicht!
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz und das Pflege-Stärkungs-Gesetz müssen geändert werden.


Das sind unsere Forderungen:
Menschen mit Behinderung brauchen
Leistungen der Eingliederungs-Hilfe.
Damit sie keine Nachteile haben.
Zum Beispiel:

  • in der Schule,
  • beim Wohnen,
  • bei der Arbeit,
  • in der Freizeit.

Die Regierung will die Eingliederungs-Hilfe ändern.
Wir fordern:

  • Es darf nicht schwerer werden,
    Eingliederungs-Hilfe zu bekommen!
    Das soll im Gesetz stehen:
    Es gibt 9 Lebens-Bereiche.
    Leistungen der Eingliederungs-Hilfe bekommt:
    Wer Unterstützung in mindestens 5 von 9 Lebens-Bereichen braucht.
    Das Problem:
    Einige Menschen mit Behinderung
    brauchen nur bei wenigen Sachen Unterstützung.
    Zum Beispiel wenn es um Geld oder Verträge geht.
    Sie würden keine Hilfe mehr bekommen.
  • Manche Menschen mit Behinderung brauchen auch Pflege.
    Sie dürfen nicht von der Pflege-Versicherung
    ausgeschlossen werden!
    Sie brauchen Unterstützung der Eingliederungs-Hilfe.
    Und der Pflege-Versicherung.
  • Viele Menschen mit Behinderung leben in Wohn-Stätten.
    Für die Miete in Wohn-Stätten
    soll es bald weniger Geld geben.
    Dann müssen Wohn-Stätten schließen.
    Manche Menschen mit Behinderung
    verlieren dann ihr Zuhause.
    Wir brauchen genug Geld für Wohn-Stätten
    für Menschen mit Behinderung!
  • Viele Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung.
    Zum Beispiel:
    Wenn sie einen Ausflug machen wollen.
    Im Gesetz soll stehen:
    Die Unterstützung kann es auch für Gruppen geben.
    Das heißt zum Beispiel:
    Der Ausflug wird in der Gruppe gemacht.
    Das mag aber nicht jeder.
    Menschen mit Behinderung dürfen nicht gezwungen werden, ihre Unterstützung zu teilen!
    Vor allem nicht beim Wohnen und in der Freizeit.
  • Menschen mit Behinderung sollen bald auch mehr sparen dürfen.
    Menschen mit geistiger Behinderung sind davon aber ausgeschlossen.
    Sie dürfen nur 2 Tausend 6 Hundert Euro sparen.
    Wir wollen:
    Auch Menschen mit geistiger Behinderung haben das Recht auf ein Spar-Buch!

Der Text in Leichter Sprache ist von der Bundesvereinigung Lebenshilfe.
Die Übertragung in Leichte Sprache hat Nina Krüger gemacht.

Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

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