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Das Bundesteilhabegesetz in Kürze

Die Ziele des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sind im Koalitionsvertrag beschrieben:

  • Größtes sozialpolitisches Reformvorhaben der Bundesregierung
  • Die Teilhabesituation von Menschen mit Behinderung soll umfassend verbessert werden.
  • Die Eingliederungshilfe soll zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden.
  • Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und im Rahmen eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden.
  • Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen soll im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gestaltet werden.
  • Die Kommunen sollen bei den Kosten der Eingliederungshilfe um 5 Milliarden Euro entlastet werden.

 

Das Bundesteilhabegesetz ist ein sehr umfangreiches Gesetz und ...

  • wirkt in vielen anderen Gesetzen (Artikelgesetz)
  • verschiebt alle Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe in das Recht der Rehabilitation
  • regelt die Leistungen der Eingliederungshilfe auch inhaltlich neu
  • verändert die Regelungen zur Kostenheranziehung von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen
  • bestimmt das Verfahren zur Beantragung und Bedarfsermittlung der Teilhabeleistungen
  • reformiert das Vertragsrecht zwischen den Einrichtungen/ Diensten und den Kostenträgern der Eingliederungshilfe
  • verändert die Schnittstelle zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Das Pflegestärkungsgesetz III wird gleichzeitig mitgeregelt
  • erneuert das Recht zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • reformiert den Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz in Kürze

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III)

  • stärkt die Rolle der Kommunen bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen
  • führt den Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Hilfe zur Pflege ein
  • regelt die Schnittstelle zur Eingliederungshilfe neu 

Geplanter Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens von Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III

   
28. Juni 2016 Entwurf der Bundesregierung des Bundesteilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes III
22./23.9.2016 erste Lesung im Bundestag
23.9.2016 erster Durchgang im Bundesrat
28.9.2016 Einführung im Ausschuss Arbeit und Soziales
17.10.2016 ggf. Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales
19.10.2016 ggf. Anhörung im Ausschuss für Gesundheit
16.12.2016 zweite und dritte Lesung im Bundestag
16.12.2016 zweiter Durchgang im Bundesrat
1.1.2017 Inkrafttreten erster Teile des Bundesteilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes III

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